Wiedereinstieg

Für den Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb haben wir jetzt eine Anfrage auf Nutzung unserer Sporthalle in Erle gestellt. Sobald Gelsensport grünes Licht gibt, können wir starten.

Diese Bedingungen (Auszug) müssen erfüllt sein:

  1. Der Vereinsvorstand, ggf. der Abteilungsvorstand, muss die Einhaltung der CoronaSchVO sowie der von Gelsensport erteilten Auflagen (s.u.) bestätigen.
  2. Der Vereinsvorstand muss gegenüber Gelsensport eine/n Corona-Beauftragte/n benennen. Diese Person ist für Gelsensport Ansprechpartner/in für alle Belange rund um das Thema Corona.
  3. Der Vereinsvorstand muss ein Nutzungskonzept vorlegen, welches darstellt, wie die CoronaSchVO und die Auflagen von Gelsensport eingehalten und umgesetzt werden.
  4. Für Schulsporthallen muss bei Gelsensport eine Genehmigung des Schulträgers vorliegen. Sollten unterrichtliche Belange entgegenstehen, ist eine Nutzung von Schulsporthallen nicht möglich.

Der Start wird sich also deutlich vom bisherigen Betrieb unterscheiden, da alle Bedingungen des Landes und auch unserer Kommune eingehalten werden müssen.

Hier ein (facebook) Video unseres Landesverbandes, in dem die erforderlichen Maßnahmen in einer Sporthalle gut dargestellt sind.