Wiederaufnahme des Sportbetriebs
Auszug aus der Pressemitteilung des Landes NRW vom 06.05.2020:
„Sport und Freizeit„
Für den Sport- und Freizeitbereich gelten folgende Stufen:
Ab Donnerstag (7. Mai 2020) ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet. (…)
Ein Abstand zwischen Personen von 1,5 Metern und die Einhaltung strikter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen müssen gewährleitstet sein. Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden. (…)
Ab 11. Mai ist die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/Kursräumen der Sportvereine unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wieder möglich.“ (…)
Gelsensport als für uns zuständige Stelle teilt dazu u.a. mit:
Kommunale Außensportanlagen und Sporthallen
„Wir können aufgrund der Kurzfristigkeit zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage über den Öffnungszeitpunkt der kommunalen Sportanlagen bekanntgeben. Bitte haben Sie ein wenig Geduld. Wir melden uns, sobald wir genauere Informationen haben.“
Wenn der Vorstand nähere Infos von Gelsensport erhält, werden sie hier bekannt gegeben. Konkrete Vorstellungen zur Umsetzung aller Schutzmaßnahmen haben wir uns bereits gemacht. Ein eingeschränktes Spielen sollte dann möglich sein.