Neueste Hinweise des LSB
Landesweit einheitliche und lokale Maßnahmen bei steigenden Coronazahlen gelten auch für den Sport
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Auszug:
„Die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) hat eine neue ab dem 17. Oktober 2020 gültige Fassung. Als Folge der steigenden Zahl positiver Testungen wurden nun Regelungen bei erhöhten Inzidenz-Werten (Zahl der Infektionen pro 100.000 Einwohner) aufgenommen.
Derzeit bedeutet dies:
Steigt der Wert der Neuinfektionen über 35 pro 100.000 Einwohnern (Inzidenz) gilt für den Sport-/Trainings- und Wettkampfbetrieb:
- Auch am Sitzplatz gilt für Zuschauende und Aktive (z.B. in Pausenzeiten) durchgängig die Pflicht zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes
Steigt der Wert der Neuinfektionen über 50 pro 100.000 Einwohnern (Inzidenz) gilt für den Sport-/Trainings- und Wettkampfbetrieb:
- Keine Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmenden (inkl. Zuschauern) draußen und 250 in Innenräumen
- Auch am Sitzplatz gilt für Zuschauende und Aktive (z.B. in Pausenzeiten) durchgängig die Pflicht zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes
- Ab dem 4. Tag nach der Feststellung der Inzidenz-Werte über 50 sind Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen unzulässig, wenn nicht drei Tage vor der Veranstaltung dem Gesundheitsamt ein Hygienekonzept vorgelegt wurde.“